PATIENTENINFOS
Wie bekommen Sie eine Verordnung? Die logopädische Behandlung erfolgt in der Regel vom Arzt. Als Abrechnungsgrundlage einer logopädischen Behandlung dient eine ärztliche Heilmittelverordnung („Rezept“). Für Kinder stellt diese in der Regel Ihr Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde oder Phoniater aus.
Bei Erwachsenen kann die Verordnung von einem Neurologen, Hals-Nasen-Ohrenarzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde, Phoniater oder einem Allgemeinmediziner ausgestellt werden. Die Verordnung sollte nach Datum nicht älter als 14 Tage sein. Was müssen Sie bezahlen?
Da die logopädische Behandlung ein Teil der Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkassen darstellt, wird sie im Regelfall von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen als Pflichtleistung übernommen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten zu 100% übernommen. Sie sind automatisch von Zuzahlungen jeglicher Art bzw. von der Verordnungsgebühr befreit! Bei Erwachsenen ab den 18. Lebensjahr wird die logopädische Behandlung zu 90% von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Der Patient zahlt einen Eigenanteil von 10% je Rezept („Zuzahlung“), zuzüglich einer Verordnungsgebühr von 10 € . Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen. Die hierfür zu erfüllenden Voraussetzungen erfragen Sie bitte bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse. Wie erhalten Sie einen Termin bei uns? Hat Ihnen Ihr Arzt eine Heilmittelverordnung ausgestellt, bitten wir Sie, sich mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen oder alternativ unser Kontaktformular zu nutzen. Wir bemühen uns, einen geeigneten Termin für Sie zu finden. In der Regel werden für den weiteren Verlauf der Therapie feste Termine vereinbart. Die Behandlung findet in der Regel in Form von Einzel- oder Gruppensitzungen ein- oder mehrmals wöchentlich 45 Minuten statt. Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, muss dieser mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Andernfalls müssen wir Ihnen den unentschuldigt nicht wahrgenommen oder nicht rechtzeitig abgesagten Termin privat in Rechnung stellen. Therapien werden in den Praxisräumen und auch im Rahmen von ärztlich verordneten Hausbesuchen durchgeführt.
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Logopädische Praxis Sprechwiese Dominique Lampert Scharfschwerdtstraße 37 16540 Hohen Neuendorf |
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